Wer früh für seine Kinder investiert, hat einen starken Verbündeten: Zeit. Zusätzlich hat jedes Kind eigene steuerliche Freibeträge. Daraus wird schnell der Satz, man könne jedes Jahr mehr als 13.000 Euro "steuerfrei auf das Kind verlagern". Ganz falsch ist das nicht. Ohne die Bedingungen dazu ist die Aussage aber gefährlich unvollständig.
Es geht nicht um einen Trick, mit dem Eltern ihr Geld behalten und nur die Steuerrechnung verschieben. Es geht um eine echte Schenkung. Das Kind wird Eigentümer des Vermögens und erzielt anschließend selbst die Erträge.
Die kurze Wahrheit in vier Punkten
- Ein Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag.
- Die Einkunftsquelle muss dem Kind rechtlich und wirtschaftlich wirklich gehören.
- Bei einem direkten Junior-Depot kann das volljährige Kind ab 18 selbst verfügen.
- Krankenversicherung und BAföG können früher Grenzen setzen als die Einkommensteuer.
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag 2026 wirklich?
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person. Zusätzlich beträgt der Grundfreibetrag 2026 12.348 Euro. Hat ein Kind keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, können deshalb rechnerisch bis zu 13.348 Euro Kapitaleinkünfte ohne Einkommensteuer bleiben.
Das ist kein besonderer "Kinderfreibetrag fürs Depot", sondern das Zusammenspiel zweier allgemeiner Regeln. Andere Einkünfte des Kindes verbrauchen einen Teil des Grundfreibetrags. Bei Fonds können zudem Teilfreistellungen und bei ausländischen Anlagen weitere Regeln eine Rolle spielen.
Auch der häufige Vergleich mit 45 Prozent Steuer beim Elternteil ist zu pauschal. Private Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich dem gesonderten Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich möglicher Zuschläge. Der persönliche Steuersatz kann in Sonderfällen relevant sein, aber Kapitalerträge werden nicht automatisch mit dem Spitzensteuersatz besteuert.
Ein einfaches Beispiel
Angenommen, 50.000 Euro liegen auf einer Anlage, die 4 Prozent Zinsen im Jahr bringt. Das sind 2.000 Euro Kapitalertrag. Beim Kind bleiben nach dem Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro als Einkünfte übrig. Hat es keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, liegt dieser Betrag weit unter dem Grundfreibetrag.
Beim Elternteil wären auf denselben Ertrag vereinfacht 500 Euro Einkommensteuer fällig, wenn dessen Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist - zuzüglich möglicher Zuschläge. Der jährliche Vorteil ist also real, aber deutlich nüchterner als manche Werberechnung.
Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung
Bis 1.000 Euro Kapitalertrag reicht bei einer deutschen Bank normalerweise ein Freistellungsauftrag des Kindes. Sind höhere Erträge zu erwarten und entsteht voraussichtlich trotzdem keine Einkommensteuer, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragt und bei der Bank hinterlegt werden. Ohne diese Unterlagen kann die Bank zunächst Kapitalertragsteuer einbehalten, die später gegebenenfalls über die Steuererklärung zurückgeholt werden muss.
Die Bescheinigung ist kein Freifahrtschein. Ändern sich Einkommen oder Voraussetzungen, müssen Eltern beziehungsweise das volljährige Kind reagieren.
Schenken: 400.000 Euro sind nicht dasselbe wie 13.348 Euro
Einkommensteuer und Schenkungsteuer werden oft durcheinandergebracht. Für Schenkungen von einem Elternteil an ein Kind gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 400.000 Euro. Mehrere Zuwendungen derselben Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Da die Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem zählt, kann grundsätzlich jeder Elternteil seinen eigenen Freibetrag gegenüber dem Kind nutzen.
Der Schenkungsteuer-Freibetrag entscheidet, ob die Übertragung selbst besteuert wird. Der Sparer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag entscheiden anschließend, wie die laufenden Erträge beim Kind behandelt werden. Das sind zwei getrennte Prüfungen.
Der wichtigste Haken: Das Geld gehört dem Kind
Ein Depot auf den Namen des Kindes ist Kindesvermögen. Die Eltern verwalten es während der Minderjährigkeit, dürfen es aber nicht wie ihr eigenes Konto behandeln. Endet die Vermögenssorge, ist das Vermögen herauszugeben; bei einem normalen Junior-Depot kann das Kind ab dem 18. Geburtstag selbst darüber verfügen.
Wer heute schenkt, kann also nicht gleichzeitig so tun, als dürfe er mit 19 noch allein entscheiden, ob das Geld für Studium, Wohnung oder Sportwagen verwendet wird. Genau diese Trennung ist der Preis für die steuerliche Zuordnung zum Kind.
Für größere Vermögen gibt es individuelle Gestaltungen, etwa gesellschaftsrechtliche oder erbrechtliche Lösungen sowie sauber formulierte Rückforderungsrechte. Das sind keine Standardklauseln für ein Online-Depot, sondern Themen für Steuerberatung, Rechtsberatung und gegebenenfalls notarielle Gestaltung.
Zwei Grenzen, die viele erst zu spät sehen
Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die allgemeine Einkommensgrenze für familienversicherte Angehörige 2026 bei 565 Euro im Monat. Die Krankenkasse betrachtet das regelmäßige Gesamteinkommen nach eigenen Regeln. Ein Ertrag kann daher einkommensteuerfrei sein und trotzdem die beitragsfreie Familienversicherung gefährden. Bei größeren Depots sollte die konkrete Kasse vorher schriftlich gefragt werden.
BAföG: Für Auszubildende unter 30 Jahren bleiben aktuell 15.000 Euro eigenes Vermögen anrechnungsfrei. Ein Junior-Depot gehört zum Vermögen des Kindes und kann einen späteren BAföG-Anspruch deshalb mindern. Das macht den Vermögensaufbau nicht falsch, gehört aber in die Planung.
Was regelmäßiges Investieren bewirken kann
Steuern sind nur ein Teil der Rechnung. Der größere Hebel ist häufig die lange Laufzeit. Werden von der Geburt bis zum 18. Geburtstag monatlich 100 Euro investiert, fließen insgesamt 21.600 Euro ein. Bei einer rein angenommenen Durchschnittsrendite von 5 Prozent pro Jahr würden daraus rund 34.900 Euro. Das ist keine Prognose und berücksichtigt weder Kosten noch Steuern - es zeigt nur, wie stark Zeit wirken kann.
Eine vernünftige Reihenfolge
- Ziel klären: Soll das Geld mit 18 frei dem Kind gehören oder willst du später entscheiden?
- Eigentümer festlegen: Junior-Depot und Elterndepot sind rechtlich und steuerlich nicht dasselbe.
- Einfach starten: Sparrate, breite Streuung, Kosten und Laufzeit sind wichtiger als ein Steuersparprodukt.
- Unterlagen sauber halten: Schenkungen, Freistellungsauftrag und gegebenenfalls NV-Bescheinigung dokumentieren.
- Nebenwirkungen prüfen: Familienversicherung, BAföG und andere Leistungen früh mitdenken.
- Große Beträge beraten lassen: Steuerliche und rechtliche Gestaltung gehört zu Fachleuten.
Das eigentliche Ziel
Ein Depot allein macht ein Kind nicht finanziell kompetent. Vermögen und Finanzbildung sollten gemeinsam wachsen. Wer mit 18 Geld erhält, sollte bis dahin verstanden haben, was Risiko, Rendite, Diversifikation und langfristiges Investieren bedeuten.
Dann ist das Ergebnis mehr als eine Steuerersparnis. Es ist Startkapital plus die Fähigkeit, verantwortungsvoll damit umzugehen.
Offizielle Grundlagen
- Bundesfinanzministerium: Grundfreibetrag 2026
- § 20 Abs. 9 EStG: Sparer-Pauschbetrag
- § 32d EStG: Steuersatz für private Kapitaleinkünfte und Günstigerprüfung
- § 44a EStG: Abstandnahme vom Steuerabzug mit NV-Bescheinigung
- § 16 ErbStG: Freibetrag für Kinder
- § 14 ErbStG: Zusammenrechnung innerhalb von zehn Jahren
- § 1698 BGB: Herausgabe des Kindesvermögens
- GKV-Spitzenverband: Rechengrößen 2026
- § 29 BAföG: Vermögensfreibeträge
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